Autowäsche auf Privatgrundstücken
Das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken ist aus Gründen des Gewässer- und Bodenschutzes nur sehr eingeschränkt zulässig. Beim Autowaschen können wassergefährdende Stoffe wie Ölreste, Kraftstoffe, Bremsstaub, Schwermetalle oder Reinigungsmittel in den Untergrund oder in die Kanalisation gelangen und dadurch Boden sowie Gewässer belasten. Aus diesem Grund ist die Einleitung dieser problematischen Stoffe bzw. Konzentrationen gemäß der Entwässerungssatzung der AWW nicht zulässig.
Motorwäschen und Unterbodenreinigungen sowie die Verwendung von chemischen Reinigungsmitteln sind auf Privatgrundstücken daher immer unzulässig und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Eine oberflächliche Reinigung von Fahrzeugen mit klarem Wasser und ohne Hochdruckreiniger ist möglich. Jedoch muss auch hierbei darauf geachtet werden, dass keine Schadstoffe eingeleitet werden.
Für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Fahrzeugreinigung sind die offiziellen Waschanlagen und Waschplätze zu nutzen. Diese verfügen über entsprechende Auffang- und Reinigungssysteme sowie Ölabscheider, die verhindern, dass Schadstoffe in die Umwelt oder Kanalisation gelangen.
Im Sinne des Schutzes von Boden, Grundwasser und Umwelt bitten wir um entsprechende Beachtung.